Tiroler Jugendfonds
Der Tiroler Jugendfonds fördert Jugendliche und Bildungseinrichtungen in Tirol durch finanzielle Zuwendungen zum Zweck der schulischen und studienbezogenen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Der begünstigte Personenkreis sind Personen im Alter von 14 bis 25 Jahren mit ordentlichem Wohnsitz in Tirol und Tiroler Bildungseinrichtungen. Die Zuwendungen sind laut Stiftungsbrief ausschließlich für folgende Bereiche zu verwenden:
- Förderung von Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Schulungen und Publikationen im Bereich Bildung
- Förderung von Personen zur Teilnahme an derartigen Veranstaltungen und Kursen
Der Tiroler Jugendfonds wird zum Jahresende Stiftungserträge vergeben. Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsvorstand.
Begründete Ansuchen sind bis zum 2. Dezember an die Tiroler Jugendstiftung z.H. Geschäftsführer Mag. Ferdinand Neu, Philippine-Welser-Straße 105, 6020 Innsbruck zu richten.
BESCHEID
I. Bewilligung Tiroler Jugendstiftung
Der Stiftsbrief der Stiftung „Tiroler Jugendstiftung“ wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 1.4.2004, Zahl: Ia-177/5-2004 genehmigt. Die Tiroler Landesregierung als Stiftungsbehörde bewilligt gemäß § 23 (1) Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz LGBl. Nr. 26/2008, die gemäß § 23 (2) angepasste Satzungsänderung vom 10.11.2008 der Stiftung „Tiroler Jugendstiftung“. Die gleichzeitig vorgenommenen sonstigen Änderungen der Stiftungssatzung werden gem. § 14 leg.cit. ebenfalls genehmigt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Jugendlichen und Bildungseinrichtungen in Tirol durch finanzielle Zuwendungen zum Zweck der schulischen und studienbezogenen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Stifter ist der Verein „Tiroler Landesverband der katholischen farbentragenden Mittelschulverbindungen Österreichs“.
II. Genehmigung des Stiftungssatzung
Die Satzung der Stiftung „Tiroler Jugendstiftung“ lautet wie folgt:
§1
Name, Sitz
Die Stiftung führt den Namen „Tiroler Jugendstiftung“. Sie hat ihren Sitz in Innsbruck und ist gemeinnützig. Der Wirkungsbereich und der Interessensbereich der Stiftung erstrecken sich auf Tirol.
§2
Vermögen
Das Stammvermögen der Stiftung beträgt € 40.000,– (vierzigtausend).
Die Anlage des Stammvermögens hat nach dem Willen der Stiftungsorgane in mündelsicheren Werten zu erfolgen.
Das Stammvermögen kann sich durch Zuwendungen des Stifters, durch Zustiftungen Dritter und sonstige Zuführungen zur Wertsicherung des Stammvermögens aus Erträgen erhöhen. Der Wert des Stammvermögens ist zu erhalten. Zur Erreichung des Stiftungszweckes dürfen nur die Erträge des Stammvermögens verwendet werden.
§3
Zweck
Die Tiroler Jugendstiftung fördert Jugendliche und Bildungseinrichtungen in Tirol durch finanzielle Zuwendungen zum Zweck der schulischen und studienbezogenen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Die Stiftungserträgnisse sind daher ausschließlich für folgende Bereiche zu verwenden:
1.) Förderung von Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Schulungen und Publikationen im Bereich Bildung
2.) Gewährung von Förderung zur Teilnahme an derartigen Veranstaltungen und Kursen
3.) Wertsicherung des Stammvermögens (höchstens 50 % der Stiftungserträgnisse)
Der begünstigte Personenkreis sind Personen im Alter von 14 bis 25 Jahren mit ordentlichem Wohnsitz in Tirol und Tiroler Bildungseinrichtungen.
Ansuchen um Förderung sind formlos an den Stiftungsgeschäftsführer zu stellen.
§4
Stiftungsorgane
Stiftungsorgan ist der Stiftungsvorstand.
Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Stiftungsgeschäftsführer, dem Landesvorsitzenden des Tiroler Mittelschülerverbandes, dem Landessenior des Tiroler Mittelschülerverbandes und dem Landesphilistersenior des Tiroler Mittelschülerverbandes.
Der Stiftungsgeschäftsführer wird auf dem Landesverbandsconvent (Generalversammlung) des Tiroler Mittelschülerverbandes als ordentliches Mitglied der Landesverbandsleitung auf eine Amtsperiode von 2 Jahren gewählt. Er muss in Tirol seinen ordentlichen Wohnsitz haben, eigenberechtigt, vertrauenswürdig und auf Grund seiner Bildung oder beruflichen Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben befähigt sein.
Der Stiftungsvorstand kann als beratendes Gremium ein Stiftungkuratorium einrichten. Das Stiftungskuratorium besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren 10 Mitgliedern aus Kirche, Politik und Wirtschaft.
Die Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Stiftungkuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Verwaltung der Stiftung obliegt dem Stiftungsgeschäftsführer.
Der Stiftungsvorstand verfügt über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens und deren Ausschüttung. Der Stiftungsvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Stiftungsgeschäftsführers.
Das Stiftungskuratorium steht dem Stiftungsvorstand bei der Verwaltung der Stiftung beratend zur Seite.
Die Stiftung wird nach außen vom Stiftungsgeschäftsführer vertreten. Ihm obliegt auch die Fertigung der Schriftstücke. Er vertritt die Stiftung auch vor Gerichten und ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Möglichkeit der Erlangung von Stiftungsgenüssen wird in geeigneten Publikationsorganen veröffentlicht, sodass der Zugang zu Stiftungsgenüssen sichergestellt ist.
Die Protokolle der Sitzungen des Stiftungsvorstandes und der Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes werden der Stiftungsbehörde vom Stiftungsgeschäftsführer mit dem Rechnungsabschluss jährlich vorgelegt.
§5
Geschäftsführung, Rechnungslegung
Die Geschäftsführung der Stiftung obliegt dem Stiftungsgeschäftsführer. Er hat neben der Besorgung der laufenden Geschäfte der Stiftung insbesondere für die rechtzeitige Vorlage des Rechnungsabschlusses und des Berichts über die erbrachten Leistungen an die Stiftungsbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Jahresablauf zu sorgen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§6
Auflösung
Im Falle der Auflösung der Stiftung fällt das vorhandene Vermögen an den Stifter (Tiroler Mittelschülerverband) zurück. Dieser ist verpflichtet, den gesamten Betrag ausschließlich und unmittelbar für die im § 3 genannten Zwecke zu verwenden.

Mag. Ferdinand Neu
Geschäftsführer des
Tiroler Jugendfonds
